GLK gr Bo
Von 12.30 bis 14.00
Von 12:30 bis 14:00
Tagesordnung
- Runder Geb.
- Protokoll?
- Bericht aus den Bereichen
- SMV
- Allgemeine Hinweise und Belehrungen (Verbandsbuch, Verschwiegenheit, digitale Datenverarbeitung, Nebentätigkeiten anzuzeigen, Auf Fluren nur ein Tisch, ins Klassenbuch keine Diagnosen, EU-DSGV: Klassenbuch verlieren..)
- Geschäftsverteilungsplan (Schulkonferenz SL, Elternbeiratsvorsitzender, Schülersprecher, 3 L, 3 S mind. Kl. 7, 3 Eltern)
- Ersthelfer (2 Lehrkräfte)
- Termine Telko, Termine Fallbesprechungen
- Termin Elternabend
- Beratung und Beschlussfassung über die Grundsätze außerunterrichtlicher Veranstaltungen
Antrag: Wie im vergangenen Schuljahr sollen Beträge über 30€ in der GLK beschlossen und Landschulheimkosten in der GLK abgesprochen werden. Inzwischen wissen wir, dass eine Überschreitung des Budgets beantragt werden kann. Das hat die SL getan, bitte Rücksprache bei Schwierigkeiten. - Fortbildungsplanung:
Die Schule hat Mittel zur Erhaltung der Lehrergesundheit/Fallbesprechungen/Supervision beantragt und genehmigt bekommen. Wir raten dringend zur Teilnahme.
Welcher Bedarf? - MEP, Bericht Ca, Hee, Lü
- MAU
- Sonderpäd. Dienst
- Spuckschutz für den Musikunterricht
- Bedingungen Fernlernen
Wichtiges und Dringendes:
- Dienstältestenliste siehe Aushang
- Bitte Aushang Seuchenschutz beachten
gez. Nadine Castellano
Anlage 1:
Hinweise zur Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO1) an öffentlichen Schulen (Stand März 2019)
1.
Benennung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten2 (bDSB) sowie Meldung desselben an den LfDI und das RP bzw. das Schulamt entsprechend unseres Schrei-bens vom 07.12.2018. Die Nennung des Namens des bDSB ist nicht notwendig.
Die Nennung der Kontakt-E-Mailadresse erfüllt bereits die gesetzlichen Vorausset-zungen.
2.
...
3.
Die Lehrkräfte sind (nochmals) zur Einhaltung des Datenschutzes anzuhalten. Dies betrifft in erster Linie den Umgang der Lehrkräfte und anderer an der Schule beschäf-tigter Personen mit den Schüler- und Elterndaten.
1
Die nachfolgend genannten Artikel sind solche der EU-DSGVO falls nicht anders gekennzeichnet.
2
Im Folgenden wird aus Gründen der Lesbarkeit nur die männliche Form verwandt.
Regierungspräsidium Karlsruhe Stand März 2018
Dazu sind die mit der Verarbeitung dieser Daten betrauten Personen regelmäßig datenschutzrechtlich zu sensibilisieren und zu schulen z.B. im Umgang mit IT-Ausstattung. Die entsprechenden Informationen können im Rahmen einer GLK erfol-gen und entsprechend ins Protokoll aufgenommen werden. Ferner können Merkblät-ter, Hinweise und Handreichungen zu speziellen datenschutzrechtlichen Themen dazu beitragen, dass die einschlägigen Datenschutzvorschriften eingehalten werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an Schulen“ allen an der Schule tätigen Personen zugänglich zu machen. (siehe unten) Die VwV wird derzeit vom Kultusministerium überarbeitet und in absehbarer Zeit neu veröffentlicht.
4.
Überprüfung der eingesetzten Einwilligungserklärungen zur Verarbeitung bzw. Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Fotos und Video- und Tonaufnahmen hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Anforderungen der DSGVO. Das Kultusministerium hat hierzu als Orientierungshilfe ein Musterformular bereitgestellt.
Gegebenenfalls ist es notwendig, bestehende Einwilligungserklärungen an die Anforderungen der DSGVO anzupassen, bevor weitere Verarbeitungen bzw. Veröffentlichungen erfolgen.
5.
Überarbeitung des Aufnahmeformulars der Schule zur vorgeschriebenen Information der Betroffenen über ihre Rechte nach Art. 13 und Art. 14 . Das Formular muss den Hinweisen des Kultusministeriums zur Informationspflicht gegenüber Betroffenen nach Art. 13 und 14 entsprechen.
Für die Daten, die später im laufenden Schulbetrieb erhoben werden, ist ein Hinweis im Aufnahmeformular möglich, dass diese Informationen auch für weitere, während des künftigen Schulbetriebs bei Bedarf erhobene Daten von Schülern und Eltern (z.B. Anmeldung für AUV) gelten.
Das „Merkblatt Betroffenenrechte“ kann dem Betroffenen zusätzlich ausgehändigt werden, falls er sich hinsichtlich seiner Rechte konkret erkundigt.
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Regierungspräsidium Karlsruhe Stand März 2018
Bei Veranstaltungen sind die Dokumente „Aushang Betroffenenrechte bei Veranstaltungen“ sowie ggf. „Aushang Veranstaltungen Datenschutz Foto und Videoaufnahmen“ durch für die Teilnehmer der Veranstaltung gut sichtbare Aushänge zu veröffentlichen.
6.
Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 gemäß den Hinweisen des Kultusministeriums zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
Als Ausfüllhilfe kann das vom Kultusministerium auf der webbasierten Plattform vvbw.kultus-bw.de online zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden.
7.
Erarbeitung und schriftliche Dokumentation eines Datenschutz- und Sicherheitskonzeptes mit Risikoabschätzung sowie Dokumentation der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM ) nach Art. 24 i. V. m. Art. 35 nebst schriftlicher Dokumentation eines festgelegten Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung der TOM gem. Art. 32.
Das Kultusministerium erarbeitet derzeit eine generelle Vorlage hierzu.
8.
Erstellung eines Notfallplans für den Eintritt einer Datenpanne. Dieser ist notwendig um im Falle einer Datenpanne der Meldepflicht innerhalb der vorgegebenen, kurzen Fristen gem. Art. 33, 34 nachkommen zu können. Der Notfallplan ist anhand der Hin-weise des Kultusministeriums zur Meldung bei Datenpannen zu erstellen.
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Regierungspräsidium Karlsruhe Stand März 2018
Anlage 2:
11.1
11.2
11.3