Mi
18
Sep2019

Von 12:30 bis 14:00

Tagesordnung

  1. Protokoll?
  2. Bericht aus den Bereichen 
  3. SMV 
  4. Allgemeine Hinweise und Belehrungen  (Verbandsbuch, Verschwiegenheit, digitale Datenverarbeitung, Nebentätigkeiten anzuzeigen, Auf Fluren nur ein Tisch, ins Klassenbuch keine Diagnosen, EU-DSGV: Klassenbuch verlieren..)  
  5. Geschäftsverteilungsplan (Schulkonferenz SL, Elternbeiratsvorsitzender, Schülersprecher, 3 L, 3 S mind. Kl. 7, 3 Eltern) 
  6. Ersthelfer (2 Lehrkräfte) 
  7. Kenntnisnahme der Durchführungsbestimmungen HS-Abschlussprüfungen
  8. Termine GLK, Evaluation zur Änderung des Rhythmus um Teamtreffen zu ermöglichen 
  9. Termine Fallbesprechungen 
  10. Termine Elternabend, Herbstfest, Lehrerausflug, Steuergruppe (Auswertung Cropsoq, Planung weiteres Vorgehen in Richtung Selbstverpflichtung Grenzüberschreitungen) 
  11. Beratung und Beschlussfassung über die Grundsätze außerunterrichtlicher Veranstaltungen 
    Antrag: Wie im vergangenen Schuljahr sollen Beträge über 30€ in der GLK beschlossen und Landschulheimkosten in der GLK abgesprochen werden. Inzwischen wissen wir, dass eine Überschreitung des Budgets beantragt werden kann. Das hat die SL getan, bitte Rücksprache bei Schwierigkeiten.
  12. Fortbildungsplanung: 
    Die Schule hat Mittel zur Erhaltung der Lehrergesundheit/Fallbesprechungen/Supervision beantragt und genehmigt bekommen. Wir raten dringend zur Teilnahme. 
  13.  MEP, Bericht Ca, Hee, Lü

Wichtiges und Dringendes:

  • Dienstältestenliste siehe Aushang
  • Beitrag Lehrerkasse auf 15/20 € wieder abzugeben..
  • Bitte Aushang Seuchenschutz beachten
  • Lichtbildmappen Umlauf

 

 

 

Mit der Bitte um Ergänzung von TOPs. Viele Grüße Nadine Castellano

 

 

gez. Nadine Castellano

 

 

Anlage 1:

Hinweise zur Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO1) an öffentlichen Schulen (Stand März 2019)
1.
Benennung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten2 (bDSB) sowie Meldung desselben an den LfDI und das RP bzw. das Schulamt entsprechend unseres Schrei-bens vom 07.12.2018. Die Nennung des Namens des bDSB ist nicht notwendig.
Die Nennung der Kontakt-E-Mailadresse erfüllt bereits die gesetzlichen Vorausset-zungen.
2.
...
3.
Die Lehrkräfte sind (nochmals) zur Einhaltung des Datenschutzes anzuhalten. Dies betrifft in erster Linie den Umgang der Lehrkräfte und anderer an der Schule beschäf-tigter Personen mit den Schüler- und Elterndaten.
1

Die nachfolgend genannten Artikel sind solche der EU-DSGVO falls nicht anders gekennzeichnet.
2

Im Folgenden wird aus Gründen der Lesbarkeit nur die männliche Form verwandt.


Regierungspräsidium Karlsruhe Stand März 2018
Dazu sind die mit der Verarbeitung dieser Daten betrauten Personen regelmäßig datenschutzrechtlich zu sensibilisieren und zu schulen z.B. im Umgang mit IT-Ausstattung. Die entsprechenden Informationen können im Rahmen einer GLK erfol-gen und entsprechend ins Protokoll aufgenommen werden. Ferner können Merkblät-ter, Hinweise und Handreichungen zu speziellen datenschutzrechtlichen Themen dazu beitragen, dass die einschlägigen Datenschutzvorschriften eingehalten werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an Schulen“ allen an der Schule tätigen Personen zugänglich zu machen. (siehe unten) Die VwV wird derzeit vom Kultusministerium überarbeitet und in absehbarer Zeit neu veröffentlicht.
4.
Überprüfung der eingesetzten Einwilligungserklärungen zur Verarbeitung bzw. Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Fotos und Video- und Tonaufnahmen hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Anforderungen der DSGVO. Das Kultusministerium hat hierzu als Orientierungshilfe ein Musterformular bereitgestellt.
Gegebenenfalls ist es notwendig, bestehende Einwilligungserklärungen an die Anforderungen der DSGVO anzupassen, bevor weitere Verarbeitungen bzw. Veröffentlichungen erfolgen.
5.
Überarbeitung des Aufnahmeformulars der Schule zur vorgeschriebenen Information der Betroffenen über ihre Rechte nach Art. 13 und Art. 14 . Das Formular muss den Hinweisen des Kultusministeriums zur Informationspflicht gegenüber Betroffenen nach Art. 13 und 14 entsprechen.
Für die Daten, die später im laufenden Schulbetrieb erhoben werden, ist ein Hinweis im Aufnahmeformular möglich, dass diese Informationen auch für weitere, während des künftigen Schulbetriebs bei Bedarf erhobene Daten von Schülern und Eltern (z.B. Anmeldung für AUV) gelten.
Das „Merkblatt Betroffenenrechte“ kann dem Betroffenen zusätzlich ausgehändigt werden, falls er sich hinsichtlich seiner Rechte konkret erkundigt.

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Regierungspräsidium Karlsruhe Stand März 2018
Bei Veranstaltungen sind die Dokumente „Aushang Betroffenenrechte bei Veranstaltungen“ sowie ggf. „Aushang Veranstaltungen Datenschutz Foto und Videoaufnahmen“ durch für die Teilnehmer der Veranstaltung gut sichtbare Aushänge zu veröffentlichen.
6.
Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 gemäß den Hinweisen des Kultusministeriums zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
Als Ausfüllhilfe kann das vom Kultusministerium auf der webbasierten Plattform vvbw.kultus-bw.de online zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden.
7.
Erarbeitung und schriftliche Dokumentation eines Datenschutz- und Sicherheitskonzeptes mit Risikoabschätzung sowie Dokumentation der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM ) nach Art. 24 i. V. m. Art. 35 nebst schriftlicher Dokumentation eines festgelegten Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung der TOM gem. Art. 32.
Das Kultusministerium erarbeitet derzeit eine generelle Vorlage hierzu.
8.
Erstellung eines Notfallplans für den Eintritt einer Datenpanne. Dieser ist notwendig um im Falle einer Datenpanne der Meldepflicht innerhalb der vorgegebenen, kurzen Fristen gem. Art. 33, 34 nachkommen zu können. Der Notfallplan ist anhand der Hin-weise des Kultusministeriums zur Meldung bei Datenpannen zu erstellen.
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Regierungspräsidium Karlsruhe Stand März 2018




 

Anlage 2:

Die Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte durch Lehrkräfte



11.1

Lehrkräfte, die sich schriftlich zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Hinweise der Anlage 1 zu dieser Verwaltungsvorschrift verpflichtet haben, dürfen mit Genehmigung der Schulleitung zur Erfüllung ihrer Aufgaben private Datenverarbeitungsgeräte zur Verarbeitung personenbezogener Daten verwenden. Sie haben sicherzustellen, dass diese Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt sind.



11.2

Werden personenbezogene Daten auf Personal Computern und anderen Datenverarbeitungsgeräten wie Laptops, Tablets, Smartphones usw. verarbeitet, sind die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 9 Absatz 3 LDSG zu treffen.

 

Dabei ist insbesondere Folgendes zu realisieren:

 

Alle personenbezogenen Daten sind verschlüsselt zu speichern. Dies gilt auch für den Einsatz mobiler Speichermedien wie USB-Sticks, mobile Festplatten, CDs oder DVDs, Backups, sofern das Speichermedium nicht anderweitig (zum Beispiel durch Verschluss) gesichert ist.



11.3

Personenbezogene Daten, deren Kenntnis für die Lehrkraft nicht zur Aufgabenerfüllung notwendig ist, wie etwa über Krankheiten oder Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, dürfen nicht auf privaten Datenverarbeitungsgeräten verarbeitet werden. Sofern Lehrkräfte im Rahmen ihrer Aufgaben personenbezogene Daten für sonderpädagogische Gutachten verarbeiten, sind diese Gutachten nach Fertigstellung auszudrucken und die personenbezogenen Daten auf den privaten Datenverarbeitungsgeräten unverzüglich zu löschen.
 
Anlage 3:
Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Hauptschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 9 und am Ende von Klasse 10, der Hauptschulabschlussprü-fung für Schulfremde und der Zertifizierung der Herkunftssprache im
Schuljahr 2019/2020
hier: Hauptschulabschlussprüfungsordnung (HSAPO) vom 4. Juni 2019 (GBl. S. 241)
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport übersendet Ihnen die Ausführungsbe-stimmungen zur Durchführung der Hauptschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 9 und am Ende von Klasse 10 und der Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde (Schulfremdenprüfung) für das Schuljahr 2019/2020.
Die Schulleitungen sind verpflichtet, alle Lehrkräfte zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 die Kenntnisnahme der Ausführungsbestimmungen durch ihre Unter-schrift bestätigen zu lassen. Die Unterschriftenliste ist aufzubewahren. Jeder mit der Durchführung der Prüfung beauftragten Lehrkraft sind die Ausführungsbestimmungen als Kopie auszuhändigen.
• Schülerinnen und Schüler mit dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungs-angebot mit Förderschwerpunkt Sehen, die an einer allgemeinen Schule unterrichtet werden:
Grundsätzlich werden die landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben übernommen; die Überarbeitung der Aufgaben und Umsetzung in Blindenschrift werden zentral vom Me-dienberatungszentrum der Schloss-Schule Ilvesheim, Staatliches sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat mit dem Förderschwerpunkt Sehen, über-nommen. Die allgemeinen Schulen wenden sich an den zuständigen Sonderpädagogi-schen Dienst des in der jeweiligen Region zuständigen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit dem Förderschwerpunkt Sehen bzw. an das zuständige Staatliche Schulamt.
• Schülerinnen und Schüler mit dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungs-angebot mit Förderschwerpunkt Hören, die an einer allgemeinen Schule unterrichtet werden:
Grundsätzlich werden die landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben übernommen; die Auf-gabenstellungen werden unter Berücksichtigung der beeinträchtigten Sprachkompetenz hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler vom staatlichen sonderpädagogischen Bil-
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dungs- und Beratungszentrum mit Internat mit dem Förderschwerpunkt Hören in Stegen überarbeitet. Die allgemeinen Schulen wenden sich an den zuständigen Sonderpäda-gogischen Dienst des in der jeweiligen Region zuständigen sonderpädagogischen Bil-dungs- und Beratungszentrums mit dem Förderschwerpunkt (Hören) bzw. an das zu-ständige Staatliche Schulamt.
Wegen der behinderungsspezifischen Modifikationen der Prüfungsbedingungen an SBBZ mit Bildungsgang Hauptschule / Werkrealschule und Realschule ergeht ein ge-sondertes Schreiben.
1. Grundsätzliches
1.1 Zweck der Prüfung
In der Hauptschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 9 und am Ende von Klasse 10 soll nachgewiesen werden, dass das Ziel des Hauptschulabschlusses erreicht ist. In der Schulfremdenprüfung wird nachgewiesen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber den Hauptschulabschluss erworben hat.
Jede Schülerin und jeder Schüler muss in allen Prüfungsteilen eine eigenständige Leis-tung erbringen, die individuell zugeordnet werden kann. Prüfungsteile der Hauptschul-abschlussprüfung am Ende von Klasse 9 und am Ende von Klasse 10 sind:
- die schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch
- die Kommunikationsprüfung
- die Projektarbeit
- ggf. die mündliche Prüfung in Deutsch und Mathematik (siehe Nr. 6).
Die Teilnahme an der Projektarbeit ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Sie wird in Klasse 9 durchgeführt. Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 10 anstreben, ist die Projek-tarbeit nicht Teil der Prüfung. Für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses wird die für die themenorientierte Projektprüfung in Klasse 9 erteilte Note zu Grunde gelegt.
Schülerinnen und Schüler, die sich an Werkrealschulen / Hauptschulen für die Werkre-alschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 10 anmelden, können auf freiwilliger Ba-sis in Klasse 9 an der Hauptschulabschlussprüfung teilnehmen; es sind dann alle Prü-fungsteile zu absolvieren.
Der Termin für die Projektarbeit wird im Schuljahr 2019/2020 von den Schulen festge-legt. Die Kommunikationsprüfung im Fach Englisch wird im Zeitraum von Montag, 02. März 2020, bis Freitag, 06. März 2020, stattfinden.
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1.2 Vorgaben
a) Die Schulleitung (Schulleiterin bzw. Schulleiter oder Vertretung mit Vollmacht) holt die versiegelten Prüfungsaufgaben frühestens eine Woche (5 Arbeitstage) vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfungen bei den Staatlichen Schulämtern ab, bringt diese auf direktem Weg an die Schule und verwahrt diese sicher. Wenn mög-lich, sollten die Prüfungsaufgaben in einer Dienstbesprechung in dem für die Aus-gabe vorgesehenen Zeitraum (5 Arbeitstage vor Prüfungsbeginn) an die Schullei-tungen übergeben werden.
Die verschlossenen Prüfungsaufgaben sind bis zu Beginn der Prüfungen an einem besonders gesicherten Ort aufzubewahren, zu dem ausschließlich die Schulleitung Zugang hat; die Verantwortung hierfür liegt bei der Schulleitung. Die Polizei unter-stützt Schulen und Schulträger dabei, Vorfällen, wie z. B. Sachbeschädigung und Einbruchsdiebstahl mit technisch sinnvollen sowie finanziell realisierbaren Schutz- und Sicherungsmaßnahmen vorzubeugen. Nähere Informationen sind unter https://polizei-beratung.de/opferinformationen/beratungsstellensuche/ zu finden. Al-ternativ ist abhängig von den Gegebenheiten vor Ort und der Bewertung des zu-sätzlichen Transportrisikos für die Schule auch eine Aufbewahrung an entsprechend gesicherten Orten in der Gemeinde (insbesondere Rathaus) oder in einem Bank-schließfach (je nach Angebot und Ort bzgl. Mindestdauer, Größe und Kosten) denk-bar. Der Zeitpunkt der Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen wird schriftlich mit Da-tum, Uhrzeit und Unterschrift auf den verschlossenen Kuverts dokumentiert. Sollte entgegen den Vorgaben der Umschlag bzw. das Siegel versehentlich geöffnet oder beschädigt werden, ist auch dies auf dem Kuvert mit Datum, Uhrzeit und Unter-schrift zu dokumentieren und unverzüglich auf dem Dienstweg dem Kultusmi-nisterium zu melden (Simone.Langendorf@km.kv.bwl.de / Heike.Brucksch-Vieth@km.kv.bwl.de; cc: GeorgFlorian.lingen@ibbw.kv.bwl.de).
b) Die für die Prüfungsaufsicht eingeteilten Lehrkräfte werden am Tag vor Beginn des Prüfungszeitraums im Rahmen einer verpflichtenden Dienstbesprechung über die Modalitäten bzgl. des Ablaufs und der Durchführung der Abschlussprüfungen durch die Schulleitung informiert.
c) Der versiegelte Umschlag mit den Aufgaben ist am jeweiligen Prüfungstag gemein-sam von der Schulleitung und von der beauftragten Fachlehrkraft frühestens um 06:00 Uhr und spätestens um 07:00 Uhr zu öffnen. Die Unversehrtheit der Aufga-bentasche ist zu prüfen. Die Fachlehrkräfte dürfen zwischen dem Öffnen der Um-schläge und dem Beginn der Prüfung keinerlei Kontakt zu den Schülerinnen bzw. Schülern haben. Die Schulleitung, die Fachlehrkräfte und alle aufsichtführenden
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Lehrkräfte tragen dafür Sorge, dass bis zum Prüfungsbeginn keinerlei Informationen zu den Prüfungsaufgaben weiter gegeben werden.
d) Die Staatlichen Schulämter und die Regierungspräsidien sind an den Prüfungstagen ab 07:00 Uhr erreichbar.
e) Die Prüfungsaufgaben sind vor der Ausgabe an die Schülerinnen bzw. Schüler auf ihre Vollständigkeit hinsichtlich der Anzahl der Blätter und Anlagen zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. Es ist sicherzustellen, dass die Schülerinnen bzw. Schüler ausschließlich vollständige und den Prüfungsanforderungen der einzelnen Fächer entsprechende Prüfungsunterlagen erhalten. Festgestellte Abweichungen sind schriftlich festzuhalten und sofort per E-Mail über das Staatliche Schulamt dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg(IBBW), Herrn Lingen (GeorgFlori-an.Lingen@ibbw.kv.bwl.de), mitzuteilen.
f) schriftliche Prüfungen
Fach Termine Bearbeitungszeit und Prüfungsteile
Deutsch
Haupttermin
16. Juni 2020
Nachtermin
06. Juli 2020
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr (180 Minuten)
Teil A: Pflichtteil
A1 (Sachtext)
A2 (Lektüre)
Teil B: Wahlteil
Textgebundene lineare Erörterung
Textbeschreibung Lyrik oder Prosa
Mathematik
Haupttermin
19. Juni 2020
Nachtermin
07. Juli 2020
08:30 Uhr bis 09:15 Uhr (45 Minuten)
Teil A1 (Pflichtteil)
Pflichtteil / Grundkenntnisse /
Hilfsmittelfreier Teil
Pause: 20 Minuten
09:35 Uhr bis 11:05 Uhr (90 Minuten)
Teil A2 (Pflichtteil)
Teil B (Wahlteil)
Englisch
Haupttermin
24. Juni 2020
Nachtermin
08. Juli 2020
08:30 Uhr bis 09:00 Uhr (30 Minuten)
Teil A (Listening Comprehension)
Pause: 15 Minuten
09:15 Uhr bis 10:45 Uhr (90 Minuten)
Teil B bis D:
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Fach Termine Bearbeitungszeit und Prüfungsteile
Teil B (Text-based Tasks)
Teil C (Use of Language)
Teil D (Writing)
g) mündliche Prüfungen
Der Prüfungszeitraum für die mündliche Prüfung soll am Montag, 06. Juli 2020, be-ginnen und am Donnerstag, 16. Juli 2020, beendet sein.
h) Aufsicht und Täuschungshandlungen
Bei den schriftlichen Prüfungen ist für eine ausreichende Aufsicht (durchgehend mindestens zwei Lehrkräfte pro Prüfungsraum) zu sorgen.
Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung. Das Mit-führen von Mobiltelefonen und anderen kommunikationselektronischen Medien in der Prüfung ist verboten und gilt als Täuschungshandlung im Sinne von § 8 der Hauptschulabschlussprüfungsordnung.
Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass auch Smartwatches nicht zugelassene Hilfsmittel im Sinn der Prüfungsordnungen sind, so dass bereits das Mitsichführen nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben als Täuschungshandlung anzusehen ist. Die Schülerinnen und Schüler müssen hierüber und über die nach der Prüfungsord-nung vorgesehenen Folgen vor Prüfungsbeginn nochmals eindeutig informiert wer-den.
i) Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen, in der Abschlussprüfung dokumentenechte Schreibgeräte zu verwenden. Nicht zulässig ist das Schreiben mit Bleistift bzw. anderen radierbaren Stiften (Ausnahme: Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen). Mit Rücksicht auf die Korrekturfarben der Erst- und Zweitkorrek-tur sind die Schülerinnen und Schüler anzuhalten, beim Schreiben ausschließlich die Farben schwarz oder blau zu verwenden.
j) Die in den Lehrerhandreichungen aufgeführten Arbeits- und Pausenzeiten sind un-bedingt zu beachten.
k) Die aufsichtführenden Lehrkräfte dürfen weder einzelnen Schülerinnen bzw. Schü-lern noch deren Gesamtheit Hinweise und Hilfen geben.
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l) Die Schulleitungen sind verpflichtet, die Lehrkräfte, insbesondere diejenigen, die zum ersten Mal eine Abschlussprüfung korrigieren, umfassend über die Durchfüh-rung der Korrektur und die entsprechenden Richtlinien zu informieren.
m) Die Erst- und Zweitkorrektoren sind auf einen sorgfältigen Umgang mit den Prü-fungsarbeiten hinzuweisen; insbesondere, dass sie nach Übernahme der Prüfungs-arbeiten für deren sichere Verwahrung verantwortlich sind.
n) Die den Aufgabensätzen der schriftlichen Prüfungen beigefügten Korrekturhinweise sind zu beachten.
o) Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es trotz der Sicherheitsvorgaben zu Störungen im Ablauf der Prüfungen kommt, bitten wir Sie, für den Prüfungszeitraum 2020 der Hauptschulabschlussprüfung vom ersten Haupttermin bis zum letzten Nachtermin (16.06. - 08.07.2020) keine Klassenfahrten für die Abschlussklassen vorzusehen.
p) Übergangsbestimmungen für die Hauptschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 10
Die novellierte Hauptschulabschlussprüfung auf der Basis des Bildungsplans 2016 wird auch für diejenigen Schülerinnen und Schüler gelten, die im Schuljahr 2019/2020 in Klasse 10 an der Werkrealschule oder Gemeinschaftsschule die Hauptschulabschlussprüfung ablegen werden.
Folgende Übergangsbestimmungen gelten für diese Schülerinnen und Schüler:
- Schülerinnen und Schüler, die Englisch abgewählt haben, legen die Hauptschul-abschlussprüfung im Schuljahr 2019/2020 ohne eine Prüfung im Fach Englisch ab;
- Die im Schuljahr 2018/2019 in Klasse 9 durchgeführte themenorientierte Projekt-prüfung wird für die Hauptschulabschlussprüfung in Klasse 10 im Schuljahr 2019/2020 übernommen.
2. Schriftliche Prüfungen
Der aktuelle Notenstand für die Jahresleistung in den Fächern der schriftlichen Prüfung ist der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch etwa eine Woche vor Beginn der schriftlichen Prüfung mitzuteilen. Auch nach Beginn der schriftlichen Prüfung bis zum Beginn des Zeitraums für die mündliche Prüfung kann die Lehrkraft noch Noten in den einzelnen Fächern ermitteln, die zur Jahresleistung zählen.
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Korrekturhinweis:
Jede Prüfungsarbeit wird von der Fachlehrkraft der Klasse und anschließend von einer Fachlehrkraft einer anderen Schule (Zweitkorrektorin oder Zweitkorrektor), auch über Schularten hinweg, beurteilt und bewertet; hierbei kennt die Zweitkorrektorin oder der Zweitkorrektor die vorangegangene Beurteilung und Bewertung. Weichen die Bewer-tungen bis zu zwei Noten voneinander ab, gilt der Durchschnitt. Weichen die Bewertun-gen um mehr als zwei Noten voneinander ab und können sich die Fachlehrkraft und die Zweitkorrektorin oder der Zweitkorrektor nicht einigen, wird die Note von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Rahmen der Bewertungen festgelegt.
2.1 Deutsch
Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten, eine separate Einlesezeit gibt es nicht. Wäh-rend der gesamten Prüfungszeit ist ein Rechtschreibduden oder ein vergleichbares Rechtschreibwörterbuch zugelassen. Dieses Wörterbuch muss rechtzeitig vor der Prü-fung auf handschriftliche Notizen geprüft werden und wird den Schülerinnen und Schü-lern zu Beginn der Prüfung ausgeteilt.
Die Lektüre für die Hauptschulabschlussprüfung im Schuljahr 2019/20 ist „Schneeriese“ von Susan Kreller (Carlsen Verlag 2016).
2.2 Mathematik
Die schriftliche Hauptschulabschlussprüfung im Fach Mathematik besteht aus zwei Pflichtteilen (Teil A1 und A2) und einem Wahlteil (Teil B).
- Zur Bearbeitung des Teils A1 sind als Hilfsmittel Zeichengeräte jedoch kein Ta-schenrechner und keine Formelsammlung zugelassen.
- Im Teil A2 und im Teil B können neben den Zeichengeräten ein wissenschaftli-cher, nicht programmierbarer Taschenrechner und eine Formelsammlung ver-wendet werden.
Zunächst wird Teil A1 bearbeitet. Nach 45 Minuten sind die Aufgaben des Teils A1 ab-zugeben. Im Anschluss an eine 20-minütige Pause werden die Aufgaben des Teils A2 und des Teils B ausgeteilt, zu deren Bearbeitung der wissenschaftliche, nicht program-mierbare Taschenrechner und eine Formelsammlung verwendet werden dürfen.
Die Formelsammlung muss rechtzeitig vor der Prüfung auf handschriftliche Notizen ge-prüft werden. Sie wird den Schülerinnen und Schülern bei den Prüfungsteilen "A2 und B“ ausgegeben.
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2.3 Englisch
Die schriftliche Abschlussprüfung im Fach Englisch besteht aus den vier Teilen
A bis D. Für Teil A steht kein Wörterbuch und für die Teile B bis D steht ein zweispra-chiges Wörterbuch zur Verfügung. Dieses Wörterbuch muss rechtzeitig vor der Prü-fung auf handschriftliche Notizen geprüft werden und wird den Schülerinnen und Schü-lern vor Beginn der Prüfungsteile B-D ausgeteilt.
Die Bearbeitungszeit für Teil A beträgt 30 Minuten. Für die Teile B und D beträgt die Bearbeitungszeit insgesamt 90 Minuten. Zwischen den beiden Prüfungsteilen A und B bis D ist für die gesamte Prüfungsgruppe eine Pause von 15 Minuten einzulegen.
Der Prüfungsteil A wird mit Hilfe eines vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zentral bereitgestellten Datenträgers geprüft. Die reine Abspieldauer des Datenträgers beträgt ca. 20 Minuten.
Die Prüfungsteile B bis D sind in einem Aufgabenpaket zusammengefasst.
2.4 Protokollierung
Über die schriftliche Prüfung wird eine Niederschrift gefertigt. Sie enthält insbesondere Angaben über
- die Aufsicht führenden Lehrkräfte,
- den Beginn und das Ende der Prüfung,
- das Verlassen des Prüfungsraums durch Prüflinge sowie
- besondere Vorkommnisse.
Sie ist in der Regel von der Schulleiterin oder dem Schulleiter als Leiterin oder Leiter der schriftlichen Prüfung und den Aufsicht führenden Lehrkräften zu unterzeichnen, es sei denn, die Leitung der schriftlichen Prüfung wurde einer anderen Person übertragen (vgl. § 7 Absatz 2, § 9 Absatz 4 HSAPO).
3. Nachtermine schriftliche Prüfungen
Nach der schriftlichen Prüfung ist dem zuständigen Staatlichen Schulamt mitzuteilen, wie viele Aufgabensätze in den einzelnen Fächern für den Nachtermin benötigt werden.
4. Kommunikationsprüfung Englisch
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport gibt für die Kommunikationsprüfung Eng-lisch folgende Prüfungsteile vor:
a. Monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas);
b. Dialogisches Sprechen (kommunikativ-situative Aufgabenformen);
c. Sprachmittlung.
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Die Schülerinnen und Schüler werden einzeln oder zu zweit geprüft. Der zeitliche Rah-men umfasst pro Schülerin bzw. Schüler ca. 15 Minuten, wobei die drei Prüfungsteile in etwa den gleichen zeitlichen Umfang haben. Die drei Prüfungsteile sind in der festgeleg-ten Reihenfolge ohne Pause zu absolvieren. Für die einzelnen Prüfungsteile ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen. Es erfolgt eine individuelle Leistungsfeststellung. Im An-schluss an die Kommunikationsprüfung setzt der Fachausschuss die Note fest und teilt sie der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch mit.
Über die jeweilige Prüfung des einzelnen Prüflings wird eine Niederschrift gefertigt. Sie enthält insbesondere Angaben über
- die Zusammensetzung des Fachausschusses,
- die Prüfungsthemen und -aufgaben,
- den Beginn, den wesentlichen Verlauf und das Ende der Prüfung sowie
- das Prüfungsergebnis.
Sie wird von den Mitgliedern des Fachausschusses unterschrieben.
5. Projektarbeit
Die Projektarbeit ist dem Fach Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung zugeordnet und muss einen mehrperspektivischen Ansatz mit Bezug zu einem weiteren Fach auf-weisen; dabei soll eine Leitperspektive berücksichtigt werden.
Die Projektarbeit besteht aus einem Projekt, das in der Gruppe durchgeführt wird, wobei jede Schülerin bzw. jeder Schüler eine individuelle Leistungsbewertung erhält, ergänzt durch eine verbale Beschreibung. Eine Schülergruppe umfasst in der Regel drei bis fünf Schülerinnen und Schüler. In begründeten Ausnahmefällen kann mit Genehmigung der Schulleitung die Projektarbeit auch als Einzelarbeit durchgeführt werden. Die Gruppen können sich aus Schülerinnen und Schülern, die in unterschiedlichen Niveaus unterrich-tet werden, zusammensetzen.
Grundsätzlich gilt bei der Leistungsmessung die Trennung von Beobachten und Bewer-ten. Während des gesamten Projektverlaufs werden die Schülerinnen und Schüler in fachlichen und überfachlichen Kompetenzen beobachtet.
Für die Bewertung der Projektarbeit steht den Schulen ab Anfang November 2019 eine Handreichung mit Bewertungsraster zur Verfügung.
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Die Projektarbeit gliedert sich in drei Phasen:
5.1 Vorbereitung
- Themenfindung und Gruppenbildung
- Ziele des Projekts
- Projektbeschreibung
- Zeitplan
- Arbeitsplan
- gegebenenfalls Kostenplan/-kalkulation
- geplante Projektdokumentation
- geplante Präsentation
5.2 Durchführung
- mindestens 16 Unterrichtsstunden
- die Projektgruppe arbeitet weitgehend selbständig
- Die Schülerinnen und Schüler arbeiten nicht zwingend im Unterricht bzw. am Lernort Schule. Es können auch außerschulische Orte beispielsweise für Recherchearbei-ten, Interviews o. ä. genutzt werden. In der Schule arbeiten die Schülerinnen und Schüler weitgehend selbstständig in ihren Gruppen, wobei sie hier von Lehrkräften beobachtet werden. Die Arbeitszeit in der Schule muss nicht zwingend im Fach WBS erfolgen.
5.3 Präsentation und Prüfungsgespräch
- die gesamte Projektdokumentation ist vor Beginn der Präsentation vorzulegen
- Vorstellung des Projektergebnisses durch die Gruppe
- jedes Gruppenmitglied sollte hier einen aktiven Sprachpart übernehmen
- die Präsentation und das Prüfungsgespräch dauern insgesamt für jeden Prüfling et-wa 15 Minuten, wobei die zeitlichen Anteile von Präsentation und Prüfungsgespräch annährend gleich sind.
Im Anschluss an das Prüfungsgespräch setzt der Fachausschuss die Note für die Pro-jektarbeit fest und teilt sie der Schülerin oder dem Schüler auf Wunsch mit. Können sich die beiden beteiligten Fachlehrkräfte auf keine Note einigen, so wird die Note aus dem auf die erste Dezimale errechneten Durchschnitt der Bewertungen gebildet. Die Ge-samtleistung für die Projektarbeit wird vom Fachausschuss ergänzend verbal beschrie-ben.
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5.4 Protokollierung
Über die Präsentation und das Prüfungsgespräch des einzelnen Prüflings wird eine Niederschrift gefertigt. Sie enthält insbesondere Angaben über
- die Zusammensetzung des Fachausschusses,
- das Thema der Projektarbeit, das einbezogene weitere Fach, die berücksichtigte Leitperspektive
- Prüfungsthemen und -aufgaben des Prüfungsgesprächs
- den Beginn, den wesentlichen Verlauf und das Ende von Präsentation und Prü-fungsgespräch sowie
- das Prüfungsergebnis des einzelnen Prüflings.
Die Niederschrift wird von den Mitgliedern des Fachausschusses unterschrieben.
6. Mündliche Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik
Die optionale mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch und Mathematik. Die Fächer können
- von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgelegt oder
- von der Schülerin oder dem Schüler spätestens am zweiten Unterrichtstag nach Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung gegenüber der Schulleiterin
oder dem Schulleiter benannt
werden.
Die zusätzliche mündliche Prüfung sollte dann empfohlen werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler Chancen auf eine Verbesserung der Endnote im betreffenden Fach hat.
Die Aufgaben der mündlichen Prüfung werden von der Fachlehrkraft gestellt; die Leite-rin oder der Leiter des Fachausschusses kann die Aufgaben erweitern oder ein-schränken. Sie werden den Bildungsstandards der Klassen 7 bis 9 entnommen und um-fassen das erforderliche Grundlagenwissen. Der Schülerin oder dem Schüler wird vor Beginn der Prüfung die Möglichkeit gegeben, ein Schwerpunktthema zu benennen. Das Schwerpunktthema wird in die mündliche Prüfung des jeweiligen Faches einbezogen.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet, ob die mündliche Prü-fung als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt wird. Sie dauert je Schüler und Fach etwa 15 Minuten. Im Anschluss an die Prüfung setzt der Fachausschuss das Er-gebnis der mündlichen Prüfung fest und teilt es der Schülerin oder dem Schüler auf Wunsch mit.
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Die oder der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann bei allen Prüfungen und Beratungen der Fachausschüsse anwesend sein. Die
oder der Prüfungsvorsitzende kann weitere Lehrkräfte oder Lehramtsanwärter als Zuhö-rer bei der Prüfung und Beratung zulassen, sofern der Prüfling sein Einverständnis er-teilt hat (§ 4 Abs. 4 HSAPO).
Über die jeweilige Prüfung des einzelnen Prüflings wird eine Niederschrift gefertigt. Sie enthält insbesondere Angaben über
- die Zusammensetzung des Fachausschusses,
- die Prüfungsthemen und -aufgaben,
- den Beginn, den wesentlichen Verlauf und das Ende der Prüfung sowie
- das Prüfungsergebnis.
Die Niederschrift wird von den Mitgliedern des Fachausschusses unterschrieben.
7. Ermittlung des Prüfungsergebnisses
Das Prüfungsergebnis errechnet sich jeweils aus dem Durchschnitt der Jahres- und Prüfungsleistung.
Für die Berechnung der Prüfungsleistung in den Prüfungsfächern werden die Prüfungs-teile wie folgt gewichtet:
- die schriftliche Prüfung dreifach,
- die Kommunikationsprüfung im Fach Englisch zweifach,
- ggf. die mündliche Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik einfach.
In den Fächern und Fächerverbünden, in denen nicht geprüft wurde, gelten die Jahres-leistungen als Gesamtleistungen.
Die Projektarbeit gilt als Prüfungsfach. Bei Schülerinnen und Schüler, die im SJ 2019/2020 in Klassenstufe 10 den Hauptschulabschluss anstreben, wird statt dessen die Note für die in Klassenstufe 9 absolvierte Themenorientierte Projektprüfung über-nommen.
Ist das Bestehen der Prüfung auf Grund der Gesamtleistung im Fach Englisch nicht möglich, kann auf Wunsch der Hauptschulabschluss ohne Fremdsprache erteilt werden; in diesem Fall wird für das Fach Englisch im Abschlusszeugnis keine Note ausgebracht.
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Übersicht:
8. Schulfremdenprüfung
Die Staatlichen Schulämter nehmen Meldungen bis spätestens 1. März jeden Jahres
entgegen und beauftragen ausgewählte Hauptschulen/Werkrealschulen bzw. Gemein-schaftsschulen mit der Durchführung der Schulfremdenprüfung.
8.1 Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch.
8.1.1 Deutsch, Mathematik, Englisch
Die Bearbeitungszeit beträgt
- im Fach Deutsch 180 Minuten,
- im Fach Mathematik 135 Minuten und
- im Fach Englisch 120 Minuten.
8.2 Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer der schriftlichen Prüfung, im Fach Englisch in Form der Kommunikationsprüfung, sowie nach Wahl des Prüflings auf ein Fach aus den Naturwissenschaften (Biologie, Chemie oder Physik) oder ein gesell-schaftswissenschaftliches Fach (Geschichte, Gemeinschaftskunde oder Geographie).
Vor Beginn der mündlichen Prüfung wird den Bewerbern das Ergebnis der schriftlichen Prüfung mitgeteilt. Die mündliche Prüfung dauert je Prüfling und Fach etwa 15 Mi-nuten.
Deutsch Mathematik Englisch sonstige Fächer /Projektarbeit
Ergebnis Jahresleistung
50 %
Ergebnis Jahresleistung
50 %
Ergebnis Jahresleistung
50 %
Ergebnis Jahresleistung /
Ergebnis Projektarbeit
100 %
Ergebnis Prüfungsleistung
50 %
Ergebnis Prüfungsleistung
50 %
Ergebnis Prüfungsleistung
50 %
Schriftliche Prüfung
Schriftliche Prüfung
Schriftliche Prüfung 3
schriftliche Prüfung 3
mündliche Prüfung 1
schriftliche Prüfung 3
mündliche Prüfung 1
Kommunikationsprüfung 2
- 15 -
8.3 Präsentationsprüfung für Schulfremde
Da Schulfremde nicht an der Projektarbeit teilnehmen können (schulspezifische Termi-nierung, Meldetermin der Schulfremden zum 1. März), absolvieren die Prüfungsbewer-ber eine Präsentationsprüfung.
Die Präsentationsprüfung ersetzt die Projektarbeit und besteht aus folgenden Prüfungs-teilen:
- Hausarbeit,
- Präsentation und
- Prüfungsgespräch.
8.3.1 Das Thema
Das gewählte Thema der Hausarbeit reichen die Bewerberinnen und Bewerber über das Staatliche Schulamt ein, das an die Schule, an der die Prüfung stattfindet, weiterge-leitet wird. Die Schulleitung der prüfenden Schule genehmigt das Thema.
Das Fach Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung ist hierzu Leitfach. Das Thema muss einen mehrperspektivischen Ansatz mit Bezug zu einem weiteren Fach aufweisen und den Bildungsstandards der Klassen 7 bis 9 entnommen werden; dabei soll eine Leitperspektive berücksichtigt werden.
Die Anforderungen der Hausarbeit, der Präsentation und des Prüfungsgesprächs orien-tieren sich an den zu erreichenden Bildungsstandards und Kompetenzen nach Klasse 9 in Anlehnung an den gemeinsamen Bildungsplan 2016 für die Sekundarstufe.
Das Formblatt für die Einreichung des Themas reicht die Bewerberin / der Bewerber beim zuständigen Staatlichen Schulamt bis spätestens 15.03. 2020 ein. Dieses leitet dann das Formblatt an die prüfende Schule weiter.
Wird das Thema abgelehnt, muss dies von der prüfenden Schule schriftlich begründet und dem zuständigen Staatlichen Schulamt sowie der Bewerberin / dem Bewerber mit-geteilt werden. Die Bewerberin / der Bewerber kann einen neuen Antrag stellen.
8.3.2 Die Hausarbeit
Die zugelassenen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (im Folgenden: Teilneh-mer) erarbeiten die von der prüfenden Schule genehmigte Thematik unter Beachtung festgelegter Anforderungen an die Hausarbeit.
- 16 -
Nachfolgende Formalien sollen hier eingehalten werden:
- Deckblatt
- Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Hauptteil
- Schlussteil / Zusammenfassung
- Anhang
o Literaturverzeichnis/Quellenangaben
o Erklärung/Versicherung.
Der Umfang der Hausarbeit sollte ohne Anhang zwischen 10 und 15 DIN A4-Seiten um-fassen, die einseitig zu beschreiben sind. Die gewählte Schriftgröße beträgt 12, der Zei-lenabstand 1,5 Zeilen. Links sollte ein Rand von 2 cm, rechts von 5 cm eingehalten werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Hausarbeit handschriftlich zu erstellen.
Die Teilnehmer übergeben der prüfenden Schule die Hausarbeit am Tag der schriftli-chen Prüfung im Fach Deutsch in zweifacher Ausfertigung geheftet oder in einem Ord-ner ab.
Die Präsentation des Themas und das Prüfungsgespräch zur Hausarbeit werden von der Schule, an der die Prüfung stattfindet, terminiert.
8.3.3 Präsentation und Prüfungsgespräch
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer stellt am Tag der Präsentationsprüfung die für sie bzw. ihn wesentlichen Teile der Hausarbeit vor. Dabei soll die erstellte Hausarbeit nicht einfach vorgelesen werden, sondern mit geeigneten Präsentationsmethoden bzw.
-medien (z. B. PowerPoint, Plakat, Bilder…) Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse und Er-kenntnisse der Bearbeitung des Themas aufzeigen.
Es können selbst angefertigte Arbeitsprodukte präsentiert werden, sofern die Prüfer kei-ne Einwände gegen diese erheben.
Die Präsentation wird durch ein Prüfungsgespräch ergänzt (Zeitrahmen insgesamt etwa 15 bis max. 20 Minuten für jeden Prüfling). Mögliche Inhalte des Prüfungsgesprächs sind:
- Bezüge zur eigenen Lebenswirklichkeit
- Organisation der Arbeit (von der Vorbereitung bis zur Präsentation)
- Fachliche Auseinandersetzung mit der Thematik
- Erkenntnisgewinn/Transferwissen.
- 17 -
Der Prüfling sollte zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem eigenen Vorgehen, der Umsetzung der eigenen Zielvorstellungen und seinen Erwartungen in der Lage sein.
In der Präsentationsprüfung werden in den gleich zu gewichtenden Prüfungsteilen Hausarbeit, Präsentation und Prüfungsgespräch bewertet.
Für Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszen-tren (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt Lernen bzw. der SBBZ mit entsprechendem Bildungsgang, die an der Schulfremdenprüfung teilnehmen, wird auf § 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 7 HSAPO verwiesen.
8.4 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
Deutsch
Mathematik
Englisch
ein naturwissenschaftliches oder gesellschaftswissenschaft-liches Fach
Präsentationsprüfung / Gewichtung
schriftliche Prüfung
50%
schriftliche Prüfung
50%
schriftliche Prüfung
50%
mündliche Prüfung
100 %
Hausarbeit / 1/3
Präsentation / 1/3
Prüfungsgespräch / 1/3
mündliche Prüfung
50%
mündliche Prüfung
50%
mündliche Prüfung
50%
9. Zertifizierung der Herkunftssprache auf Niveau A2 (Gemeinsamer Europäi-scher Referenzrahmen)
Ab Schuljahr 2019/2020 liegt die Zertifizierung der Herkunftssprache in Verantwortung der Konsulate.
Folgende Konsulate werden eine Zertifizierungsprüfung auf Niveau A2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen - GER) durchführen: Bosnien und Herzegowina, Kroa-tien, Portugal, Serbien und Ungarn.
Prüfungszeitraum
Als Prüfungszeitraum für die Durchführung der Zertifizierungsprüfung im Schuljahr 2019/2020 wurde gemeinsam mit den Konsulaten die Woche vom 09. März 2020 bis zum 14. März 2020 festgelegt.
Der Prüfungszeitraum darf von den Schulleitungen nicht anderweitig verplant werden (z. B. für Klassenfahrten bzw. andere außerunterrichtliche Veranstaltun-gen).
- 18 -
Zeitplan
bis 31.10.2019 Die Konsulate nehmen die Anmeldungen der Eltern entgegen.
bis 29.11.2019 Die Konsulate melden die Anzahl der Prüflinge, den Prüfungstag bzw. die gewünschten Prüfungsorte sowohl für die schriftliche als auch für die mündliche Prüfung an das Kultusministerium (simone.langendorf@km.kv.bwl.de).
bis 13.12.2019 Das Kultusministerium beauftragt die Schulaufsicht mit der Raum-suche.
bis 15.01.2020 Das Kultusministerium bestätigt den Konsulaten den Prüfungsort bzw. informiert die Konsulate über einen alternativen Prüfungsort.
09.03.2020 bis Prüfungszeitraum für die Durchführung der Zertifizierungsprü-fung im Schuljahr 2019/2020
14.03.2020
nach der Die Konsulate stellen eine Bescheinigung aus, die die Prüflinge bis
Zertifizierung: spätestens 01.07. 2020 der Schulleitung ihrer Stammschule vorle-gen, sofern eine Aufnahme der Note ins Zeugnis unter der Rubrik <Bemerkungen> gewünscht wird (vgl. hierzu Nr. 8 Verwaltungsvor-schrift über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendli-che mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutsch-kenntnissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen; K.u.U. 2017 Nr. 14, S. 95, 100)
10. Vorschau auf das Schuljahr 2020/2021
Als Lektüre für die Hauptschulabschlussprüfung, die Werkrealschulabschlussprüfung und die Realschulabschlussprüfung im Schuljahr 2020/2021 wurde ausgewählt:
Clima, Gabriele: Der Sonne nach (Hanser Verlag 2019)
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thomas Hartmann
Ministerialrat
Leiter des Referats Hauptschulen, Werkrealschulen, Ganztagsschulen